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Endlich Klarheit und Planungssicherheit für unsere Schweinebauern

Abg. z. NR Manfred Hofinger zur Neuregelung des Verbots von unstrukturierten Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung


Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung konnte in der vergangenen Woche ein tragfähiger Kompromiss zur Neuregelung der Übergangsfristen beim Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung, erzielt werden.
Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat die Änderung des Tierschutzgesetzes vorbereitet – der Beschluss im Parlament erfolgt in der kommenden Woche.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Vorjahr, die bisherigen Übergangsfristen aufzuheben, hat unsere Betriebe vor große Herausforderungen gestellt“, erklärt Nationalratsabgeordneter und Bauernbundvertreter Manfred Hofinger. „Allein in Oberösterreich wären rund 5.000 Betriebe ohne klare Perspektive dagestanden. Es war daher dringend notwendig, eine praxisnahe und faire Lösung für unsere Bäuerinnen und Bauern zu finden.“

Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten mit 1. Juni 2034 ausläuft. Den Betrieben bleibt damit ein Umstellungszeitraum von neun Jahren. Für Ställe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 errichtet wurden, wird eine individuelle Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren gewährt – eine sachlich begründete Härtefallregelung, die den Investitionsentscheidungen dieser Betriebe Rechnung trägt.
Zusätzlich werden mit 1. Juni 2029 neue Standards eingeführt – insbesondere hinsichtlich Besatzdichte und der verpflichtenden Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial für die Tiere. „Diese Weiterentwicklungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl und zur Zukunftsfähigkeit der heimischen Schweinehaltung“, so Hofinger.
Begleitet wird die Umstellung durch gezielte Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die sicherstellen sollen, dass die Betriebe finanziell unterstützt werden und die notwendigen baulichen Maßnahmen realisieren können.

„Mit diesem Kompromiss schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Betriebe und sichern gleichzeitig das hohe Tierwohlniveau in Österreich ab“, betont Hofinger. „Gerade junge Landwirtinnen und Landwirte sind bereit, in moderne Haltungsformen zu investieren – aber sie brauchen dafür stabile und verlässliche Rahmenbedingungen über viele Jahre hinweg.“
Abschließend richtet Hofinger auch einen Appell an die Konsumentinnen und Konsumenten: „Die Politik hat mit diesem Beschluss einen wichtigen Schritt gesetzt. Jetzt liegt es an uns allen, durch den gezielten Griff zu österreichischen Qualitätsprodukten auch im Regal ein Zeichen für mehr Tierwohl zu setzen.“

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